Cuno-Raabe-Schule    
        Musikalische Grundschule mit Eingangsstufe
 
 
 

Beratungsdienst

Förderschullehrkräfte des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) vor Ort


Förderschwerpunkt Sprache


Förderschwerpunkt Lernen

Frau Strathmann

Frau Deigert

Förderschwerpunkt Emotional-Sozial 

Herr Jünemann

Förderschwerpunkt Emotional-Sozial 

Frau Jordan

Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Förderausschuss festgestellt wurde, können entweder auf die entsprechende Förderschule mit zeitnaher Förderung wechseln oder an der Cuno-Raabe-Schule, aber erst dem 3. Schulbesuchsjahr, inklusiv beschult werden. Sie erhalten dann stundenweise (2-3 Stunden pro Woche) Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft und werden gemäß ihrem Förderbedarf beschult.


Förderkonzept

1.           Fördern und Fordern

Aktuell erhält jede Klasse zusätzlich zum Stundenkontingent zwei Förder- bzw. Forderstunden, die in Deutsch oder Mathematik eingesetzt werden. Es obliegt dabei jeder Kollegin bzw. jedem Kollegen, ob diese Stunden für den Förder- oder Forderunterricht genutzt werden. Da wir in unserer Schule in Jahrgangsteams arbeiten, können die Förder- bzw. Forderstunden, wenn möglich, auch innerhalb des Jahrgangs aufgeteilt werden, d.h. klassenübergreifend stattfinden.

Die Fachlehrkraft entscheidet, ob ein Kind den Förder- oder Forderunterricht, der in Kleingruppen stattfindet, besuchen sollte. Die Teilnahme ist freiwillig und muss, wenn die Eltern dies ablehnen, in der Schülerakte vermerkt werden.

2.           Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Unser Anliegen ist es, Kinder mit Problemen beim Lesen- und Rechtschreiblernen zu unterstützen. In den Jahrgängen 1 und 2 sind es präventive Maßnahmen. Im zweiten Halbjahr der ersten Klasse wiederholen die Erstklässler den Leselernprozess. Die Lernenden der Klasse 2 trainieren im ersten Halbjahr des zweiten Schuljahres das lautgetreue Schreiben. Die Lernenden der Klassen 3 und 4 stärken die Rechtschreibstrategien. Des Weiteren wird die Lesefertigkeit weiterentwickelt. Auf individuelle Schwächen der Kinder wird dabei besonders eingegangen. Die Deutschlehrkraft wählt aus, welche Kinder am Förderunterricht LRS teilnehmen sollen. Dieser findet dreimal wöchentlich von 7.30 bis 8.00 Uhr statt.

3.           Kinder nichtdeutscher Herkunft (NDHS)

Zunächst muss sich die Familie am ABZ im Staatlichen Schulamt melden. Nach der Zuweisung zu unserer Schule erfolgt die Schulanmeldung und Sprachstandserhebung. Verfügt das schulpflichtige Kind über keine bzw. nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, wird es der Intensivklasse zugeordnet.  

4.           Sportförderunterricht

An der Cuno-Raabe-Schule wird Sportförderunterricht durch qualifizierte Pädagogen angeboten. Dabei stehen ein Psychomotorikraum und die Turnhalle als Unterrichtsraum zur Verfügung. Der Ort der Förderung richtet sich in der Regel nach der Teilnehmerzahl. Um eine ausreichende Förderung zu gewährleisten, sollten nicht mehr als 15 Lernende daran teilnehmen.

Der Sportförderunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die motorische Defizite und/oder psychosoziale Auffälligkeiten aufweisen. Außerdem können Kinder mit Übergewicht oder Haltungsschäden am Sportförderunterricht teilnehmen. In diesem Fall ist der Sportförderunterricht nicht als Bewegungs- und Ersatztherapie zu verstehen. Hier ist eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erforderlich.

Inhaltliche Schwerpunkte sind das Sammeln von Bewegungserfahrungen, die Förderung der psychosozialen Entwicklung, der Wahrnehmung und der gezielten Bewegungskoordination. Bei der Stundenplanung sollen alle Bereiche gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Die Ziele des Sportförderunterrichts sind Bewegungssicherheit, die für die Teilnahme am Bewegungsleben der Gleichaltrigen wichtig ist, eine ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch Bewegung und die Entwicklung eines positiven Selbstwertgefühls.

Der Sportförderunterricht wird angeboten, wenn Stunden zur Verfügung stehen.

5.           Dyskalkulie

Bei Kindern mit einer auffälligen Rechenschwäche berät unsere Beratungslehrkraft, Fr. Nawaz, Eltern und Lehrkräfte.  Gemeinsam werden mögliche Fördermaßnahmen besprochen und eingerichtet.

6.           Vorbeugende Maßnahmen – VM Lernen

Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen (VM) des Beratungs-und Förderzentrums (BFZ) der Brüder-Grimm-Schule bekommt unsere Schule Stunden einer Förderschullehrkraft zugewiesen. Das rBFZ deckt die Bereiche Lernen, körperlich-motorische Entwicklung und Sprache ab. Der Bereich Sehen wird durch das üBFZ Friedberg und der Bereich Hören durch das üBFZ Homberg-Efze versorgt. Die Förderschullehrkraft des zuständigen BFZ berät die Lehrkräfte und Eltern, wenn sich beim Lernen eines Kindes Auffälligkeiten zeigen, damit zeitnah geeignete Fördermaßahmen eingeleitet werden können. Ebenso wird das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs von der Förderschullehrkraft begleitet. 

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