Cuno-Raabe-Schule    
        Musikalische Grundschule mit Eingangsstufe
 
 
 

Elternvertretung 

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Lernenden einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend – in einzelnen Bundesländern auch beschließend – mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiterzugeben.
  • an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.

Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

Als Erstes wählen die Eltern einer Klasse zusammen eine Elternsprecherin/einen Elternsprecher, der Klassenelternbeirätin/Klassenelternbeirat genannt wird. Diese/Dieser muss einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einberufen. Die Elternvertretung auf Schulebene heißt Schulelternbeirat (SEB) und wird aus allen Klassenelternbeiräten gebildet. Auf Kreisebene heißt die Elternvertretung Kreiselternbeirat (KEB) bzw. in Kreisfreien Städten Stadtelternbeirat (StEB) und wird aus einer bestimmten Zahl Abgeordneter für jede Schulform (Realschule, Gymnasium etc.) gebildet. Aus den Kreis- und Stadtelternbeiräten wird der Landeselternbeirat Hessen (LEB-Hessen) gebildet. Deren Abgeordnete werden auch nach Schulform bestimmt. Diese Wahlen erfolgen nach den Bestimmungen der Wahlordnung vom 14. Juli 1993 in der jeweils geltenden Fassung.

[vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Elternvertretung]

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